Hinweisgeberschutzgesetz

Wir verpflichten uns zu Ehrlichkeit, Integrität und Fair Play.

Wir verpflichten uns zu ethischen Geschäftspraktiken und zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind. Diese Verpflichtungen sind im Verhaltenskodex von KONE, in den KONE Verhaltenskodizes für unsere Vertriebspartner und Lieferanten sowie in anderen damit verbundenen Richtlinien dargelegt. Wir ermutigen jeden, der einen Verstoß gegen diese Kodizes und Richtlinien vermutet, uns dies mitzuteilen, so dass wir die Angelegenheit untersuchen und alle für notwendig erachteten Korrekturmaßnahmen ergreifen können.

Meldungen können zu einer Reihe von Themen eingereicht werden, darunter: Betrug, Diebstahl, Korruption, Belästigung, Diskriminierung, betrügerische Finanzberichte, Interessenkonflikte, Menschenrechte, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Umwelt, Sicherheit oder Einhaltung von Handelsbestimmungen.

Wie Sie mutmaßliche Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder Rechtvorschriften nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) melden können.

Wir behandeln alle Meldungen vertraulich. Wir verfolgen eine strikte Politik, dass solche Meldungen einen besonderen Schutz verdienen. Wenn Sie ein solches Anliegen melden möchten, können Sie dies in Ihrer Sprache über unsere Compliance Line mündlich oder in Textform tun, die ein vertraulicher Meldekanal ist.

Sprechen Sie es an! – Unsere Compliance Line:

Die Compliance Line sollte nicht für geschäftliche Anfragen, Kundenbeschwerden oder Produktsupport verwendet werden. Die hierfür relevanten Kontaktdaten finden Sie stattdessen auf unserer Seite https://www.kone.com/en/contact.aspx.

Alle personenbezogenen Daten werden gemäß des KONE’s Compliance Line Privacy Statement verarbeitet.

Unser Verhaltenskodex – Download
Der Verhaltenskodex legt unsere Standards für ethisches Verhalten fest.

Verhaltenskodex für Lieferanten – Download
Der Verhaltenskodex für Lieferanten legt die Standards für ethische Geschäftspraktiken fest, die wir von unseren Lieferanten erwarten.

Verhaltenskodex für Vertriebspartner – Download
Der Verhaltenskodex für Vertriebspartner legt die ethischen Standards für die Geschäftspraxis fest, die wir von unseren Vertriebspartnern erwarten.

Was passiert, wenn ich eine Meldung nach dem HinSchG bei der Compliance Line vorgenommen habe?

Wir bearbeiten Meldungen nach dem HinSchG nach Maßgabe der dafür vorgesehenen Verfahrensvorgaben. Das beinhaltet insbesondere eine eingehende Prüfung in Bezug auf die erhobenen Vorwürfe und die Beschränkung auf beruflichen Kontext:

Informationen über Verstöße fallen nur dann in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.

Eine Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person erfolgt spätestens nach sieben Tagen. Bei Bedarf werden wir weitere Informationen anfragen, um die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung prüfen zu können. Wir stellen dabei den Schutz der Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person sicher und derjenigen weiteren Personen, die Gegenstand einer Meldung sind.

Weitergehende Maßnahmen im Einzelfall, sei es zur Korrektur oder disziplinarischer Art, erfolgen, soweit dies notwendig ist. Zum Ergebnis der Meldung erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.